Braucht der Makler einen Makler und der Verkäufer/Vermieter einen Makler-Vermittler?
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Immobilien: Das Bestellerprinzip gilt NUR bei Vermietung – nicht bei Verkauf!
Seit dem 01.06.2015 ist nun das Bestellerprinzip in Kraft, welches Miet-Interessenten entlasten soll – dieses gilt jedoch nicht beim Verkauf von Immobilien.
WEITERLESEN... »maklermeile.de – das Online-Vergleichsportal für Vermieter und Immobilienmakler
Heute tritt das Bestellerprinzip in Kraft, das grundlegende Änderungen für Immobilienmakler, Vermieter und Mieter mit sich bringt, wenn es um die Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses geht.
WEITERLESEN... »Online-Immobilienmakler ImCheck24 begrüßt das Bestellerprinzip – Nächstes Ziel: der Kaufmarkt
Mit Transparenz und niedriger Courtage: Hamburger Startup revolutioniert Immobilienbranche
WEITERLESEN... »Hegerich Immobilien stellt auf der Münchner Immobilien Messe neues Vermietungs-Sorglospaket vor
Am Wochenende vom 20. bis 22. März 2015 ist es wieder soweit: Die Kleine Münchner Olympiahalle öffnet ihre Pforten für die vierte Münchner Immobilien Messe.
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